Bürgerbegehren:

Rettet die Grundschule im Ort


 

Logo des Bürgerbegehrens

Die Stadt Goch hat die Schließung der jetzigen Grundschulenstandorte in Asperden und Kessel beschlossen.

Diese Grundschulen sind jedoch aus unserer Sicht wesentlicher Teil des Gemeinschaftslebens und betreffen Generationen von Menschen in ihrem Alltag.

Daher sollten die Bürger der Stadt Goch darüber auch in einer direkten Wahl mithilfe dieses Bürgerbegehrens entscheiden dürfen.

Mit Ihrer Unterschrift ermöglichen Sie diese direkte Wahl. Dazu werden insgesamt  ca 2.500 Unterschriften von Gocher Bürgern benötigt.

Die Frist zur Sammlung der Unterschriften endet am 19.01.2024.

 

 IMG 20240305 WA0017

 

Flyer

Zum Vergrößern anklicken!

 

Wenn Sie sich die Unterschriftenliste selber ausdrucken und unterschreiben, können Sie sie an folgenden Stellen in Sammelboxen ablegen.

Download der Sammelliste

 

Die Sammelboxen werden abgebaut. Restliche Unterschriftenlisten können noch bis zum 18.01.2024 an der Elisabeth-Becker-Straße 12 in 47574 Goch-Kessel eingeworfen werden.

 

Stimmen Sie für den Erhalt, die Modernisierung und die Erweiterung der Grundschulstandorte in Kessel und Asperden?

Kessel mit 4 Klassen und Asperden mit 8 Klassen. Die Anzahl und Dimensionierung der Räume soll dem Beispiel der empfohlenen Flächenbedarfe des Schulentwicklungsplans nach BIREGIO folgen. Das Betreuungsangebot in den jeweiligen Ortschaften soll den gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ab 2026 entsprechen.

 Stellungnahme zur Diskussion über das Bürgerbegehren

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf verschiedensten Wegen wurden Meinungen zum Bürgerbegehren und zum Erhalt der Grundschulstandorte Asperden und Kessel geäußert. Wir als Bürgerinitiative möchten betonen, dass das Wohl der Grundschulkinder für uns oberste Priorität hat. Um dies zu erreichen, möchten wir den Kindern moderne und großzügige Flächen und dazu ein wohnortnahes Grundschulangebot anbieten.

Grundstücke
Uns hat häufig der Hinweis erreicht, dass die bestehenden Gebäude die Flexibilität einschränken und die Grundstücke ja ohnehin irgendwie „verbaut“ wären. Hierzu möchten wir einmal darstellen, wie die Flächenverhältnisse tatsächlich sind: Aktuell haben die Grundstücke in Kessel und Asperden zusammen eine Grundstücksgröße von knapp 11.000 Quadratmetern. Die Stadt sieht für den Bau einer zentralen großen Grundschule zwei Grundstücke vor. Entweder wird ein neues Grundstück an der B504 gekauft oder ein Neubau am Knobbenhof realisiert. Die Flächen dafür liegen hierbei jedoch nur bei 7.500 bis 8.000 Quadratmetern.

Der zentrale Neubau wird ohne unser Bürgerbegehren also etwa 3.000 Quadratmeter kleiner ausfallen. Dazu werden auf diesem Grundstück noch etwa 100 Kinder mehr beschult und betreut. Gerade die von den Elternvertretern stark betonte Bewegungsfreiheit und gewünschte großzügige Gestaltung der Räumlichkeiten und des Schulhofes wird so stark reduziert.

Uns wird leider häufig vorgeworfen, nicht „zukunftsorientiert“ zu denken. Wir meinen, dass eine Zentralisierung nicht automatisch immer auch einer Zukunftsorientierung gleichzusetzen ist. Es kommt vielmehr auf die konkrete Ausgestaltung und vor allem auf die räumliche Ausstattung der Schulen an. Wir als Bürgerinitiative fordern deshalb, dass die Schulgebäude in ihrer Größe und Raumaufteilung den geltenden Empfehlungen des Experteninstitut BIREGIO folgen und den gesetzlichen Betreuungsansprüchen ab 2026 gerecht werden. Um realistische Vorschläge zu machen, haben wir einen Architekten beauftragt.

Diese Vorschläge sehen vor, dass die Schulgebäude an beiden Standorten vollständig neu gebaut werden. Dazu sollen alte Gebäude auch durch neue ersetzt werden. So werden an beiden Standorten großzügige Gebäudestrukturen geschaffen, an denen moderne pädagogische Konzepte umgesetzt werden, um insbesondere das „Lernen“ bestmöglich zu fördern. Die Räume sollen dabei genauso zukunftsorientiert gestaltet werden wie bei einem zentralen Neubau. Wir möchten explizit nicht, dass die Kinder weiter in alten und renovierungsbedürftigen Räumen unterrichtet werden!

Wir denken nicht nur in den schulischen Angelegenheiten zukunftsorientiert. Eine weitere Motivation für uns ist neben dem schulischen Teil auch ganz klar die Zukunft der Ortschaften. Wir wünschen uns zumindest eine minimale Infrastruktur für unsere Ortschaften, damit diese auch in Zukunft lange fortbestehen. Dazu gehören zum Beispiel Kindergärten und Schulen. Hierfür werden wir uns weiter einsetzen.

Anonymität
Ein weiterer Punkt, den wir bei größeren Strukturen sehen, ist die steigende Anonymität. Viele von uns leben ganz bewusst in den ländlichen Strukturen in und um Goch. Wir schätzen es, den Nachbarn mit Namen zu kennen und sich gegenseitig auszuhelfen. Wir sprechen hier natürlich nur von Tendenzen, aber je größer Einrichtungen und Städte werden, desto anonymer und unübersichtlicher wird die Gemeinschaft. Auch deshalb wünschen wir uns für das Wohl der Kinder übersichtliche Strukturen, die ein Grundschulkind nicht überfordern.

Das Bürgerbegehren beziehungsweise ein Bürgerentscheid ist gesetzlich im Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW geregelt. Aus unserer Sicht darf und muss die Stadt Goch weiter planen. Dafür sprechen wir uns eindeutig aus! Wir möchten keine größeren Verzögerungen durch unser Bürgerbegehren hervorrufen. Lediglich in den circa drei Monaten der gesetzlichen Sperrfrist und erst nach erklärter Zulässigkeit, ist es der Stadt untersagt, Beschlüsse durchzusetzen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen. Dies würde die Planung für einen alternativen Standort aus unserer Sicht nicht einmal betreffen.

Weiterhin denken wir, dass wir mit dem Bürgerentscheid eine zukunftsfähige Schule bei einem Erhalt der heutigen Standorte deutlich schneller erreichen als mit einem zentralen Neubau. Die Grundstücke sind vorhanden und es könnte umgehend mit der Modernisierung und dem Neubau begonnen werden. Zudem handelt es sich bei diesen Projekten dann nicht mehr um einen zentralen Neubau, der in jedem Fall aufgrund der Kosten international ausgeschrieben werden müsste. Unseren Berechnungen zufolge ist es wahrscheinlich, dass beide Standorte im nationalen Vergabeverfahren (und damit deutlich schneller) an Bauunternehmen vergeben werden könnten.

Was passiert, wenn das Bürgerbegehren nicht zum Erfolg führt? Der Ratsbeschluss ist eindeutig. Der Standort in Kessel würde geschlossen und ein zentraler Neubau in Asperden würde gebaut werden. Ob ein offener Brief einiger Elternvertreter den Stadtrat davon überzeugt, den ganzen Beschluss noch einmal zu überdenken und am GochNess zu bauen ist fragwürdig. Zumal dieser Standort in Gesprächen mit uns durch die Stadt Goch bereits abgelehnt wurde.

Es ist am wahrscheinlichsten, dass der von den Elternvertretern als „gesundheitsgefährdend“ eingestufte neue Standort an der B504 bebaut wird. Dies führt dazu, dass unseren Kindern deutlich weniger Platz zur Verfügung stehen wird. Wir sprechen hier von insgesamt ca. 3.000 Quadratmetern weniger Fläche und gleichzeitig etwa 100 Kindern mehr. Insofern hoffen wir, dass wir auch noch einmal mit den Elternvertretern sprechen dürfen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Wir wünschen uns, mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren ein Mittel zu haben, um wieder in Gespräche mit der Stadt einsteigen zu können und die beste Lösung zu finden.

Wir haben in den vergangenen Monaten verschiedenste Vorschläge eingereicht und sind für unterschiedliche Optionen offen. Wir sind jederzeit zu Gesprächen bereit und es können auch Alternativen (zum Beispiel andere Zügigkeiten oder Waldorf- /Montessori-Schule) besprochen werden.

Zum Schluss möchten wir noch einmal betonen, dass es bei diesem Bürgerbegehren darum geht, als Bürger mitzubestimmen. Wir wissen, dass trotz unserer Argumente nicht alle unser Anliegen unterstützen. Das ist schade, aber gehört zu einer Demokratie dazu. Daher möchten wir uns eindeutig von Andeutungen distanzieren, wir würden andere Meinungen nicht akzeptieren. Wer nicht unterschreiben möchte, muss dies natürlich nicht tun. Dies akzeptieren und respektieren wir selbstverständlich.

Eine Unterschrift bedeutet, dass Sie sich für die Durchführung eines Bürgerentscheides aussprechen. in welchem jeder Gocher Bürger dann mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen darf. Demokratie lebt von der Mitbestimmung eines jeden Einzelnen. Daher ist es so wichtig, dass wir alle mitmachen und unsere demokratischen Grundrechte wahrnehmen. Unser Ziel ist es,, dass am Ende wir alle entscheiden, wie es für unsere Kinder weitergeht und nicht nur einzelne Entscheidungsträger.

 

Pressearchiv

FAQ

Was ist ein Bürgerbegehren / Bürgerentscheid?
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag von Bürgerinnen und Bürger, einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Frage durchzuführen. Hierfür tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Das Bürgerbegehren ist also die Vorstufe zu einem Bürgerentscheid.

Dieser Bürgerentscheid kann dann mit „JA“ aber auch mit „NEIN“ beantwortet werden. Die Abgabe der Unterschrift bedeutet also nicht zwingend eine Meinungsäußerung in der Sache selbst. Das Ergebnis eines Bürgerentscheides ist für die Politik gleichwertig mit einem Ratsbeschluss. Das Ergebnis muss entsprechend umgesetzt werden.
Was heißt das konkret in diesem Fall?
Wir möchten mit dem Bürgerbegehren beantragen, dass der bestehende Ratsbeschluss zur Schließung der Schulen in Asperden und Kessel überstimmt wird. Die vorhandenen Schulen sollen modernisiert und erweitert werden und gleichzeitig die Bestandsgebäude bestmöglich im Sinne der Nachhaltigkeit weiter nutzen. Hierzu benötigen wir die Unterstützung von ca. 2.500 Gocher Bürgern per Unterschrift. Diese Unterschriften müssen im Original auf unseren Unterschriftszetteln bis zum 19.01.2024 bei uns eingehen.

Wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften für das zulässige Bürgerbegehren erreicht ist, muss die Stadt einen Bürgerentscheid durchführen in dem alle Bürger aus Goch direkt über diese Frage, per Briefwahl, abstimmen dürfen. Um die Schließung der Schulen in Asperden und Kessel zu verhindern, muss die Mehrheit der Wahlteilnehmer und gleichzeitig mindestens 20% (das sind ca. 6.000) aller stimmberechtigter Bürger aus Goch im Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen.
Wer darf unterschreiben?
Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle Bürger der Stadt Goch, die auch kommunalwahlberechtigt sind. Hierzu zählen auch EU-Bürger (z. B. Niederländer), die in Goch wohnen.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Stadt Goch) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Kann ich auch digital unterschreiben?
Nein, leider muss die Unterschrift auf dem Bürgerbegehren im Original vorliegen. Eine Abgabe z. B. per E-Mail ist nicht zulässig. Daher haben wir verschiedene Abgabemöglichkeiten für unsere Unterschriftszettel eingerichtet. Sie können den Unterschriftenzettel bequem hier auf unserer Website downloaden und bei jeder dieser Stellen abgeben. Die Unterschriftenzettel liegen auch an den angegebenen Stellen aus. Eine Karte dazu finden Sie auf unserer Website.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nur gültig ist, wenn alle Angaben vollständig und leserlich auf dem Unterschriftzettel ausgefüllt wurden. Unterschriften ohne Adresse sind beispielsweise nicht gültig.
Was sind die Argumente für das Bürgerbegehren?
Grundsätzlich zielt das Bürgerbegehren darauf ab die Bevölkerung direkt mit einzubeziehen. Dadurch können die Betroffenen auch direkt mitentscheiden. Wir möchten die Eltern, Kinder und Bürger in den Vordergrund stellen.

Für den Erhalt und die Modernisierung der Standorte gibt es aus unserer Sicht viele Vorteile: Kürzere Wegezeiten und bessere Übersichtlichkeit für Kinder und Lehrer, Bedeutung für den Ort und das Dorfleben, mehr Flexibilität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Zukunftssicherung von Turnhalle und Sportplatz, etc. Weitere Details finden Sie auf unserem Flyer.

Die Kosten hierfür nach den Kostenrechnungen der Stadt und unserer Einschätzung vergleichbar oder sogar günstiger, als alternative Lösungen.
Was passiert ohne das Bürgerbegehren?
Ohne das Bürgerbegehren werden die jetzigen Schulstandorte in Asperden und Kessel geschlossen. Die beiden Schulen sollen zu einem größeren Komplex zusammengefasst werden. Auf welchem Grundstück dieser Komplex errichtet werden soll ist unklar. Unklar ist ebenfalls wie sich das z. B. auf die Schulhofflächen und die gesamte Verkehrssituation zu den Stoßzeiten auswirken würde. Da bisher auch kein Grundstück für diesen Neubau definiert ist, ist die Zeitschiene für den Neubau ebenfalls risikobehaftet.
Wie kann ich mitmachen und unterstützen?
Es gibt vielseitige Möglichkeiten zur Unterstützung. Sie können die Unterschriftslisten innerhalb der Familie und Freunden sowie Nachbarn verteilen und an uns zurücksenden. Wenn Sie möchten können wir Sie auch in den engeren Kreis der Unterschriftensammler aufnehmen. Kontaktieren Sie hierzu bitte info@schulebleibt.de.

Außerdem können Sie gerne eine Spende auf das Konto des Heimat- und Verkehrsvereins Kessel mit der IBAN: DE38 3206 1384 4800 4090 18 bei der Volksbank an der Niers eG unter dem Verwendungszweck „Bürgerbegehren“ überweisen. Dieses Geld wird dann dem Bürgerbegehren zugutekommen.
Wo finde ich Unterschriftenlisten und kann diese abgeben?
Wir haben verschiedene Auslagestellen vorbereitet. Eine Karte dazu finden Sie auf dieser Website. Dort liegen Unterschriftenzettel zur Unterschrift aus, auf denen Sie sich einfach eintragen können. Zusätzlich finden Sie den Unterschriftenzettel auf dieser Website als PDF zum Download.

Gerne können Sie sich auch an info@schulebleibt.de wenden um einen Unterschriftenzettel zu erhalten..
Wie kann ich mit euch in Kontakt treten? / Ich habe noch Fragen
Wenden Sie sich gerne jederzeit an info@schulebleibt.de oder an den Heimat- und Verkehrsverein Kessel.